Wissenswertes und Urkunden
Wichtige Informationen auf einen Blick
Wissenswertes, Urkunden und Gesetzeslage
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Unmittelbare Maßnahmen im Trauerfall
Benachrichtigen Sie uns, sobald Sie vom Eintritt des Todesfalles Kenntnis haben.
Seien Sie sich bewusst, dass Sie in jedem Fall das uneingeschränkte Recht zur freien Wahl des Bestatters haben und dass Sie sich direkt an uns wenden können.
Bei einem Todesfall in der Wohnung oder bei Auffinden einer(s) Verstorbenen muss der Totenbeschauarzt (Kreisarzt) amtlich den Tod feststellen. Gemäß § 6 Abs.1 (Bgld. Leichen- und Bestattungswesengesetz) hat die Totenbeschau ehestmöglich, jedoch binnen 24 Stunden nach Erhalt der Todesanzeige zu erfolgen. Gibt der Arzt die/den Verstorbene(n) frei, können wir sie/ihn in die Aufbahrungshalle bzw. in das Krematorium überführen.
Bei einem Todesfall im Krankenhaus, in einem Pflegeheim, Pflegekompetenzzentrum oder im Hospiz etc. kümmert sich die jeweilige Institution um die Totenbeschau.
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Urkunden im Todesfall
Rat und Hilfe im Trauerfall - Bestattung Steiger informiert Sie gerne.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, schreiben Sie uns eine E-Mail.
In dringenden Fällen bitten wir Sie, uns per Telefon unter +43 2612 42315 zu kontaktieren.