Wissenswertes und Urkunden
Wichtige Informationen auf einen Blick
Wissenswertes, Urkunden und Gesetzeslage
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Unmittelbare Maßnahmen im Trauerfall
Benachrichtigen Sie uns, sobald Sie vom Eintritt des Todesfalles Kenntnis haben.
Seien Sie sich bewusst, dass Sie in jedem Fall das uneingeschränkte Recht zur freien Wahl des Bestatters haben und dass Sie sich direkt an uns wenden können.
Bei einem Todesfall in der Wohnung oder bei Auffinden einer(s) Verstorbenen muss der Totenbeschauarzt (Kreisarzt) amtlich den Tod feststellen. Gemäß § 6 Abs.1 (Bgld. Leichen- und Bestattungswesengesetz) hat die Totenbeschau ehestmöglich, jedoch binnen 24 Stunden nach Erhalt der Todesanzeige zu erfolgen. Gibt der Arzt die/den Verstorbene(n) frei, können wir sie/ihn in die Aufbahrungshalle bzw. in das Krematorium überführen.
Bei einem Todesfall im Krankenhaus, in einem Pflegeheim, Pflegekompetenzzentrum oder im Hospiz etc. kümmert sich die jeweilige Institution um die Totenbeschau.
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Urkunden im Todesfall
Jeder Todesfall muss am Standesamt beurkundet werden.
Folgende Urkunden bzw. Dokumente sind vorzubereiten und zu uns mitzunehmen:- Ein Foto des Grabes bzw. die Grabnummer
- Ein Foto der/des Verstorbenen, wenn möglich in Original bzw. digital
- In jedem Fall können Sie uns die Kleidung mitbringen, die wir der/ dem Verstorbenen anziehen dürfen. Sinnvoll ist es, die/den Verstorbene(n) mit jener Kleidung zu bestatten, die sie/er auch zu Lebzeiten gerne getragen hat. Die Bekleidung muss nicht unbedingt in Schwarz gehalten sein.
Ledige
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Verheiratete
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Verwitwete
- wie Verheiratete, zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners
Geschiedene
- wie Verheiratete, zusätzlich die Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsdekret
Akademiker
- Nachweis des akademischen Grades
Ausländer
- zusätzlich noch Reisepass
Religionsaustritt
- kirchlicher Taufschein mit Austrittsvermerk
Bei Verstorbenen, die beim "WIENER VEREIN" oder einer anderen Versicherung eine Sterbeversicherung abgeschlossen haben, benötigen wir noch sämtliche Polizzen, um direkt mit der Versicherung abrechnen zu können.
Rat und Hilfe im Trauerfall - Bestattung Steiger informiert Sie gerne.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, schreiben Sie uns eine E-Mail.
In dringenden Fällen bitten wir Sie, uns per Telefon unter +43 2612 42315 zu kontaktieren.